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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17 WA   

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https://dejure.org/2017,50724
LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17 WA (https://dejure.org/2017,50724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2017 - L 18 AL 37/17 WA (https://dejure.org/2017,50724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2017 - L 18 AL 37/17 WA (https://dejure.org/2017,50724)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 23. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2012, gegen den sich der Kläger mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) mit dem Ziel der Gewährung von Alg ab 9. März 2012 nach entsprechender Auslegung des Begehrens bis zur Erschöpfung des Anspruchs wendet; denn ein allein der Ablehnungsbescheid der DRV beendet die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 - juris Rn. 17), und das sozialgerichtliche Verfahren wegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente ist bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen.

    Erst die konkrete Feststellung des noch vorhandenen Leistungsvermögens bildet die Grundlage für die Beurteilung der subjektiven Verfügbarkeit (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 - juris Rn. 18 f.).

    Hingegen ist die subjektive Verfügbarkeit zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 - a.a.O. Rn. 19).

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17
    Anders als er meint, erzeugt nicht jedwede Leistungsminderung zum Zeitpunkt des geltend gemachten Anspruchs die Fiktion der Arbeitsfähigkeit nach § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III, sondern nur eine Leistungsminderung auf wendiger als 15 Stunden wöchentlich über eine Dauer von mehr als sechs Monaten (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 30/06 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78

    Übergangsgeld innerhalb der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17
    Arbeitsunfähigkeit und Verfügbarkeit sind nicht deckungsgleich (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 - juris Rn. 20).
  • BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 26/75

    Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17
    Arbeitsunfähig ist, wer weder seine letzte Erwerbstätigkeit noch eine ähnliche Arbeit verrichten kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 1976 - 5 RKn 26/75 - juris Rn. 13).
  • SG Landshut, 04.05.2018 - S 16 AL 155/16

    Streit um Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld

    Arbeitsunfähigkeit und Verfügbarkeit sind nicht deckungsgleich (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.09.1979, Az. 11 RA 78/78, juris-Rn. 20; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2011, Az. L 9 AL 66/09, juris-Rn. 44; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2017, Az. L 18 AL 37/17 WA, juris-Rn. 21).
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